Forderung nach Burkaverbot – Was an den Aussagen von Dr. Günter Krings (CDU) verwerflich ist
Die Frage nach einem Verschleierungsverbot, im Folgenden Burkaverbot genannt, lässt sich politisch nicht einfach mit “Ja” oder “Nein” beantworten – wenigstens nicht, wenn man sich ernsthaft Gedanken macht. Auch lässt sich das Lager, das zur einen oder anderen Antwort tendiert nicht einfach in das politisch rechte oder politisch linke Lager einteilen. Meist zählt, welchen Gründen jede(r) einzelne welche Gewichtung zumisst. Doch auf diese Aspekte gehe ich später ein.
Die Jusos Mönchengladbach haben es sich nun erlaubt, die Forderung des Gladbacher CDU-Chefs Günter Krings, ein Burkaverbot “kreativ” umzusetzen zu kritisieren. Doch was hat uns dazu bewegt?
Dafür muss man einen Blick zurück werfen und sich angucken, was zur Äußerung des Bundestagsabgeordneten geführt hat.
Die Junge Union (JU) Mönchengladbach rang, nachdem sie sich bei der Diskussion um die Ansiedelung einer von Salafisten geführten Islamschule in Mönchengladbach auffallend zurück hielt, vor ein paar Wochen zu einer öffentlichen Äußerung durch, ein Burkavervot zu fordern. Dies wurde von der Presse zurecht als populistisch kritisiert.
Nun gut, mit einem solchen Reflex war zu rechnen, aber die Forderung der Jusos nach einer sachlichen Debatte begründetet das noch nicht.
Bei einer Veranstaltung mit Innenminister Thomas De Maizière (CDU) und dem Gladbacher CDU-Vorsitzenden und Bundetagsabgeordneten Dr. Günter Krings wurde auch nach der Umsetzung eines Burkaverbots gefragt. Der Innenminister machte deutlich, dass ein solches Vorhaben wohl spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde, da es Menschen in ihren Grundrechten verletze. Für Günter Krings jedoch war das kein Hinderungsgrund und er schlug vor, dass man mit etwas Kreativität ein solches Verbot auch über das Hausrecht vor Ort umsetzten könne. So soll Burkaträgerinnen der Zugang zu öffentlichen Gebäuden verwehrt werden. Exemplarisch für die städtischen Gesellschaften schlug er vor, dass doch die NVV Burkaträgerinnen das Betreten von Bussen untersagen könne. Dafür erhielt er viel Zustimmung. Kurz darauf gab von der CDU einen Antrag im Rat der Stadt, dass die Verwaltung eine solch kreative Umsetzung prüfen solle. Dieser wird heute im Rat beraten.
Doch nun muss man sich einmal angucken, was Günter Krings da eigentlich gefordert hat und weshalb die Jusos ihn kritisieren.
Zum einen fordert Günther Krings ein Verbot, obwohl der Innenminister diesem zuvor eine klare Absage erteilt hat. Die Idee dahinter: Wenn es im Großen nicht möglich ist, versuchen wir es mal im Kleinen. Das bedeutet, dass die CDU von der Verwaltung und den städtischen Gesellschaften ein verfassungswidriges Verhalten fordert.
Durch die Forderung nach der Prüfung durch die Verwaltung, gibt Günter Krings den schwarzen Peter weiter. Im vollen Bewusstsein in Berlin kein Mittel zu Umsetzung zu haben, soll es nun so aussehen, als würde ein solches Verbot an der Ampelkoalition der Stadt scheitern.
Nun ist das Burkaverbot von der CDU in Mönchengladbach politisch gewollt. Da spielt eine grundrechtskonforme Umsetzung keine Rolle.
Das bringt mich zu dem zweiten Aspekt. Auch in ihrem Antrag fordert die CDU ausdrücklich ein Verbot von Burkas in Bussen:
“… Für den Fall eines positiven Ergebnisses dieser Prüfung bittet der Rat den Oberbürgermeister, sein Hausrecht in dieser Weise konsequent auszuüben und darauf hinzuwirken, dass auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften – insbesondere die NVV AG mit Blick auf Bäder und Öffentlichen Personennahverkehr – entsprechend verfahren.”
Einfach formuliert: “Burkas müssen draußen bleiben.”
Mich erinnerte diese Forderung unweigerlich an die Geschichte der USA bis in die späten 1960er Jahre. Dort wurde Rassentrennung praktiziert und Farbige, vornehmlich Schwarze, (“Colored only”) durften in Bussen nur hinten sitzen. Nun immerhin durften Farbige noch Bus fahren. Mit der Überwindung der Rassentrennung in den USA sind die Namen Rosa Parks und Martin Luther King untrennbar verbunden und so wird diese heute unstreitig als zivilisatorischer Fortschritt gesehen. Günter Krings fordert nun einen Schritt in die entgegengesetzte Richtung.
Doch “Moment”, mag man das sagen.”besteht nicht Möglichkeit, die Burka abzulegen und dann mit dem Bus zu fahren? Werden da nicht Äpfel mit Birnen verglichen?”
Ja, natürlich kann man eine Burka ausziehen, während sich die Hautfarbe nicht wechseln lässt. Dennoch macht das bei der Bewertung keinen Unterschied und darf es rechtlich auch nicht machen. Dabei hilft ein Blick ins Grundgesetz:
Artikel 3, Absatz 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dabei handelt es sich um ein sogenanntes “absolutes Differenzierungsverbot”. Dies sollte Günter Krings bekannt sein.
Bei einem erfahrenden Politiker und vor allem bei einem promovierten Juristen darf, sogar muss man davon ausgehen, dass seine Forderung nicht einfach so dahingesagt wurden, sondern wohl überlegt waren. Dafür spricht auch, dass der Antrag der CDU in die gleiche Kerbe schlägt. Dabei wird bewußt ignoriert, dass eine Umsetzung nicht grundrechtskonform ist.
Diese Äußerungen wurden also wider besseren Wissens getätigt und sind mit simplem Populismus nicht zu entschuldigen.
Der Vorstoß der CDU zeigt, dass sie auf Symbolpolitik setzt und sich dabei nicht scheut am rechten Rand zu fischen.
Doch was spricht überhaupt für ein Burkaverbot? Die CDU begründet ihren Antrag so:
“Bei vielen Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürgern macht sich das Gefühl von Unsicherheit oder sogar Angst breit, wenn sie in der Öffentlichkeit Menschen begegnen, deren Gesicht aufgrund religiöser Bekleidungsvorschriften oder aus anderen Gründen nicht erkennbar ist.
…
Neben diesem kulturellen Aspekt sieht die CDU-Fraktion aber insbesondere für die städtischen Gebäude auch einen Sicherheitsaspekt.
In den meisten dieser Gebäude wird auch schützenswertes Datenmaterial vorgehalten, so dass mit Blick auf den Schutz dieser Daten sicher gestellt sein muss, dass alle Menschen in diesem Umfeld identifizierbar sein müssen.”
Absolut nachvollziehber ist es, dass Menschen ein Unsicherheitsgefühl beschleicht, wenn ihnen ein vermummter Mensch entgegen kommt. Das betrifft ebenso Burkas wie auch Motorradfahrer, die irrtümlich ihren Helm beim Betreten einer Bank oder Sparkasse anbehalten haben oder wenn einem im Winter dick vermummter Menschen entgegen kommen oder man Karnveal nicht erkennen kann, wer sich denn unter der Maske versteckt. Es ist einfach unangenehm, Menschen nicht ins Gesicht gucken zu können.
Doch begründet das ein Verbot? Es steht außer Frage, dass Menschen sich in bestimmten Situationen identifizieren müssen.
Das ist jedoch in öffentlichen Gebäuden längst Praxis. Ein Personalausweis lässt sich nicht aushändigen, wenn nicht klar ist, wer den entgegen nimmt. Lichtbildausweise erfüllen natürlich auch den Zweck der eindeutigen Identifizierung.
Schulnoten für die sonstige Mitarbeit können auch vergeben werden, wenn erkenntlich ist, wer sich am Unterricht beteiligt. Soweit gibt es folglich keinen Grund für eine solche Forderung.
Die Position der CDU geht jedoch über Verwaltungsgebäude und Schulen hinaus. Unter den Begriff “öffentliche Gebäude” fallen auch Theater, Museen und Bibliotheken. Somit werden verschleierte Musliminnen “von oben” von der westlichen Kultur ausgeschlossen.
Statt also eine konstruktive Integrationsdebatte zu führen, setzt die CDU auf Ausgrenzung und wird zum Intergationsverweigerer.
Ein weiterer Aspekt der immer wieder in der Burka-Debatte aufgeworfen wird, ist die Frage nach der Gleichstellung der Frau. So wird neben Verschleierungsformen, wie der Burka auch das Kopftuch immer wieder als Symbol der Unterdrückung genannt.
Das läßt sich nicht von der Hand weisen, wird der Sache aber nicht gerecht. Ich kenn keine genauen Zahlen, möchte aber vermuten, dass sich die Zahl derer, die sich freiwillig verhüllen, und derer, die dazu gezwungen werden, etwa in der Waage hält.
Bei aller abzulehnenden Unterdrückung, gibt es auch die Musliminnen, für die ein Kopftuch ein selbstbewußtet Zeichen für ihren Glauben ist. Der muss dabei noch nicht einmal sonderlich streng gelebt werden. Im Islam gibt es zahlreiche verschiedene Strömungen, die den Koran und Hadithe unterschiedlich auslegen. Ebenso zahlreich sind die Gründe sich zu verschleiern – oder eben auch nicht.
Welchen Wert man nun dem einzelnen Punkten zumisst, ist individuell unterschiedlich und hat nur wenig mit der politsichen Orientierung zu tun.
Auch wenn man dazu tendiert, die Verhüllung als Zeichen der Unterdrückung zu sehen, ist mit einem Verschleierungsverbot keiner Betroffenen geholfen. Medizinisch ausgedrückt, könnte man sagen, dass mit einem Verbot die Symptome bekämpft werden, aber nicht Ursache. Selbst wenn sich also die Frau nach westlichen Maßstäben kleiden würde, hieße das nicht, dass sie nicht unterdrückt würde.
Auf der Straße sähe man es nur nicht – aus den Augen, aus dem Sinn.
Und Deutschland kann sich bequem der Illusion hingeben, alle Menschen wunderbar integriert zu haben – wie auch schon in den vergangenen Jahrzehnten.