Gastbeitrag: Angela Tillmann über die Gemeinschaftsschule
Die Landtagsabgeordnete Angela Tillmann erklärt, was es mit dem Konzept der Gemeinschaftsschule auf sich hat, warum die SPD sich für eine solche Reform des Schulsystems in NRW einsetzt und weshalb der Begriff “Einheitsschule” falsch ist.
“Einheitsschule” ist ein Begriff aus grauer Vorzeit und hat mit unserem Ziel, nämlich der “Gemeinschaftsschule” überhaupt nichts zu tun. CDU und FDP führen hier Eltern und Schüler/innen bewusst in die Irre. Solche Äußerungen sind unter “Bangemachen” einzustufen.
Die Gemeinschaftsschule soll an die Stelle des 3-gliedrigen Schulsystems treten und sich parallel zur Gesamtschule entwickeln.
Grundschulen sind bereits Gemeinschaftsschulen, in denen alle Kinder gemeinsam lernen.
Für gerechte Bildungschancen brauchen wir längeres gemeinsames Lernen mit individueller Förderung jedes einzelnen Kindes. Die viel zu frühe Auslese von Schülerinnen und Schülern und die mangelnde Durchlässigkeit zwischen den Schulformen führen in hohem Maße zu Benachteiligungen.
Nordrhein-Westfalen braucht seine Kinder, seine Talente – und zwar alle!
Das mehrgliedrige Schulsystem verschwendet Talente, zu viele Schülerinnen und Schüler werden abgeschult, zu viele bleiben sitzen, zu viele verlassen die Schule ohne Abschluss.
Wir wollen das erfolgreiche gemeinsame Lernen in Vielfalt in den Grundschulen auf die weiterführenden Schulen übertragen.
Wir setzen auf die Gemeinschaftsschule als Schule der Zukunft.
Die Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagsschule. Sie nimmt die Kinder nach der Grundschule auf und ist bis zur Klasse 10 für deren Bildungserfolg verantwortlich.
In den Klassen 5 und 6 findet für alle Kinder ein gemeinsamer Unterricht statt. Eltern, Schule und Schulträger entscheiden, ob ab der siebten Klasse weiterhin ein vollständig integrativer Unterricht stattfindet oder ob eine Differenzierung (beispielweise in Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialklassen) vorgenommen wird.
Am Ende der Klasse 10 können auf der Gemeinschaftsschule alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden.
Die Gemeinschaftsschule steht für eine andere Lernkultur. Jede Schülerin, jeder Schüler erhält einen individuellen Lern- und Förderplan. Wir wollen, dass der Unterricht neu organisiert und gestaltet wird. Lernen in Projekten und fächerübergreifendes Lernen erfordern flexiblere Organisationsstrukturen.
Ziel ist die konsequente Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten.
Um diese Ziele zu erreichen, brauchen Lehrerinnen und Lehrer entsprechende Ressourcen, Zeit sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten.
Gerechte Bildungschancen brauchen gute Rahmenbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler.
Deshalb setzen wir auf einen Stufenplan für kleinere Klassen. In einem ersten Schritt soll es keine Klassen mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern mehr geben, mittelfristig wollen wir Klassengrößen von höchstens 25 Schülerinnen und Schülern erreichen.
Schulen in sozial schwächeren Stadtteilen müssen bevorzugt behandelt werden und eine entsprechend bessere finanzielle und personelle Ausstattung erhalten.
Wir wollen die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungszeit für alle Kinder und Jugendlichen ausbauen. Die Nachfrage nach Ganztagsplätzen ist groß.
Wir wollen ein Recht auf Ganztag. Eine Ganztagsschule verteilt Unterricht, Zeit für Hausaufgaben, kreative Angebote, Sport und Entspannung über den ganzen Tag. Eine Ganztagsschule bietet gemeinsame Mahlzeiten für die Schülerinnen und Schüler.
Dabei gilt: Kein Kind darf aus finanziellen Gründen vom gemeinsamen Mittagessen und anderen schulischen Aktivitäten ausgeschlossen werden. Wir wollen eine landeseinheitliche Regelung für Essenszuschuss sowie weitere Kostenzuschussregelungen und keine kommunalen Regelungen nach Kassenlage.
Das pädagogische Personal soll durch unterstützende Fachkräfte wie z.B. Verwaltungsfachleute und Sozialarbeiter entlastet werden. Schulen brauchen eine bauliche Gestaltung, die den neuen und ganzheitlichen Anforderungen an die Lern- und Lebensbedingungen von Schülern und Schülerinnen und Personal flexibel Rechnung tragen können.
Das Land fördert die Entwicklung von Modellvorhaben und die Entwicklung von Standards, so dass sich Bausünden der siebziger Jahre nicht wiederholen (können).